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Abtsgmünd: Ein Jahr Jugendstrafe nach Vergewaltigung

Symbolfoto: picture alliance /​greatif | Florian Gaul

Wegen Vergewaltigung musste sich ein inzwischen 21-​jähriger Mann vor dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verantworten. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Er erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr mit zwei Jahren Bewährung.

Freitag, 19. April 2024
Benjamin Richter
43 Sekunden Lesedauer

Jungfrau, geht aus der Anklageschrift hervor, sei die Geschädigte zum Zeitpunkt der Tat, dem Abend des 8. Juli, noch gewesen. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte erst mit einem Finger in seine damalige Freundin eindrang und dann den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzog – wohl wissend, dass die schlafende 17-​Jährige nicht in der Lage war, einen entgegenstehenden Willen zu äußern.
Da die sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt habe, liege ein besonders schwerer Fall vor, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Ein Geständnis, wandte sich Richterin Julia Ocker an den Angeklagten, würde sich strafmildernd auswirken. Ein solches legte der inzwischen 21-​Jährige sodann durch seinen Strafverteidiger ab.

Wie der Angeklagte und die Geschädigte die Tat schilderten und warum das Gericht dem 21-​Jährigen keine finanzielle Schadenswiedergutmachung auferlegte, lesen Sie am Freitag in der Rems-​Zeitung. Die ganze Ausgabe gibt es auch im iKiosk.

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