Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Hallenbad-​Bürgerbegehren: Zunächst Prüfung des Finanzierungskonzepts durch RP

Nicht im Gmünder Rathaus, sondern im Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) fällt letztendlich die Entscheidung über die Zulassung des Hallenbad-​Bürgerbehrens. Das geht aus einer umfangreichen Vorlage für den Gemeinderat hervor. Das Hallenbad soll an der Nepperbergstraße gebaut werden (unser Bild)

Montag, 10. Dezember 2018
Heino Schütte
40 Sekunden Lesedauer

Fast 80 Seiten umfasst die Vorlage für die Stadträte in Sachen Bürgerbegehren. Diese Mammut-​Ausarbeitung soll zunächst am Mittwoch im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung von Bau– und Umweltausschuss sowie Verwaltungsausschuss vorberaten werden, ehe dann in der letzten Vollsitzung des Gemeinderats vor Weihnachten am Mittwoch, 19. Dezember, eine endgültige Entscheidung über die Zulassen des Bürgebegehrens fallen soll. Aus den Beratungs-​Unterlagen für die morgige Sitzung geht hervor, dass die Stadtverwaltung eine Beschlussempfehlung über die Durchführung der Bürgerabstimmung von einer Prüfung des Regierungspräsidiums abhängig machen will. Die Kommunalaufsicht der Stuttgarter Behörde will zunächst das Kostendeckungskonzept der Bürgerinitiative unter die Lupe nehmen und prüfen, ob dies sodann mit der Finanzsituation der Stadt Schwäbisch Gmünd überhaupt in Einklang gebracht werden kann. Ausführliche Betrachtung zum Thema am Dienstag in der Rems-​Zeitung.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

2673 Aufrufe
162 Wörter
1965 Tage 5 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 1965 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2018/12/10/hallenbad-buergerbegehren-zunaechst-pruefung-des-finanzierungskonzepts-durch-das-rp/