Corona-Warnstufe gilt ab Mittwoch
In Baden-Württemberg wird die Corona-Warnstufe ausgerufen. Denn auf den Intensivstationen des Landes werden den zweiten Tag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patienten behandelt. Das müssen Sie jetzt wissen.
Dienstag, 02. November 2021
Thorsten Vaas
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Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht. Eine Übersicht zu den jeweiligen Bereichen finden Sie hier.
Bereits mit der Corona-Verordnung im September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt:
Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn– oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behanlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 Covid-19-Patientinnen und –Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 Covid-19-Patientinnen und –Patienten auf den Intensivstationen.
Das Landesgesundheitsamt (LGA) macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt. Grundlage dafür sind die vom LGA veröffentlichten Zahlen im Lagebericht. Für ein Eintreten der jeweiligen Stufe ist erforderlich, dass die für eine Stufe maßgebliche Zahl der Hospitalisierungs-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen oder der Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinander folgenden Werktagen erreicht oder überschritten wurde. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn– und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.
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