Corona-Verordnung Schule: Was gilt bei einer Inzidenz über 165?
Seit Montag, 7. Juni, gilt die Corona-Verordnung Schule. Sie regelt unter anderem, ab welcher Inzidenz welche Art von Unterricht stattfindet. Drei Arten von Unterricht sind möglich. Welche der drei Unterrichtsarten stattfinden, hängt von der Inzidenz und der Schulform ab – hier unterscheiden sich sich teilweise die Corona-Verordnung des Landes und die Corona-Verordnung Schule. Was gilt bei einer Inzidenz über 165?
Montag, 07. Juni 2021
Thorsten Vaas
37 Sekunden Lesedauer
Fernunterricht laut Infektionsschutzgesetz.
Es sind 5 aufeinander folgende Werktage nötig, damit diese Stufe zurückgenommen wird. Erst dann gelten wieder die Regeln für den Schulbetrieb bei einer Inzidenz zwischen 100 und 165.
Unterrichtsformen – die Unterschiede:
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen: Präsenzunterricht für alle, Maskenpflicht und indirekte Testpflicht, grundsätzliches ohne förmliches Abstandsgebot (also ohne Mindestabstand von 1,5 Metern)
Wechselunterricht: Wechsel von Präsenz– und Fernunterricht. Im Präsenzunterricht gelten das Abstandsgebot und die indirekte Testpflicht.
Fernunterricht: kein Präsenzunterricht, keine indirekte Testpflicht
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