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Sportgericht fällt Urteil: Türkgücü Gmünd muss Spielabbruch verantworten

Foto: Zimmermann

Drei Wochen nach dem Spielabbruch gibt das Bezirkssportgericht Ostwürttemberg sein Urteil bekannt. Es sieht es als erwiesen an, dass Türkgücü Gmünd den Abbruch verschuldet hat, und wertet die Partie mit 3:0 für die SG Alfdorf/​Hintersteinenberg. Der Türkgücü-​Spielführer wird für acht Monate gesperrt.

Sonntag, 13. November 2022
Benjamin Richter
55 Sekunden Lesedauer

In das Urteil sind nach Angaben von Staffelleiter Dietmar Fahrian die Stellungnahmen der beiden Vereine sowie der Schiedsrichterbericht eingeflossen. Nach der Darstellung der SG hatte Türkgücüs Spielführer einem Gegenspieler einen Kopfstoß verpasst und die Rote Karte erhalten. Dem sei ein grobes Foulspiel, ebenfalls durch den Spielführer, vorausgegangen.

Die Rote Karte habe zu einer Rudelbildung auf der Tartanbahn und dem Spielfeld geführt, der Schiedsrichter sei vom Türkgücü-​Spielführer bedrängt worden, den Platzverweis zurückzunehmen. Als der Kapitän nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachließ, brach der Unparteiische der Darstellung zufolge das Spiel in der 88. Minute ab.

„Wir sind schockiert über das Urteil, das anscheinend nur einseitig abgewogen wurde“, lautet die Reaktion des TSK Türkgücü auf das Urteil. „Tatsache ist, dass wir in Führung waren und es nur noch ein paar Minuten zu spielen waren. Des Weiteren wurden wir seitens der Zuschauer rassistisch beleidigt.“

Welche Verstöße das Sportgericht dem Türkgücü-​Spielführer im Einzelnen vorwirft und bei welcher Instanz die Vereine jetzt noch Einspruch einlegen können, lesen Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung. Erhältlich ist die ganze Ausgabe auch online im iKiosk.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 530 Tagen veröffentlicht.


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