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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Ostalbkreis wägt Einzelfall ab

Seit Montag ist klar, wie der Bund die Impfpflicht im Gesundheitswesen umsetzen will. Dort dürfen ab 16. März nur noch Personen arbeiten, die entweder geimpft oder genesen sind. Das letzte Wort hat im Ostalbkreis das Gesundheitsamt.

Mittwoch, 23. Februar 2022
Thorsten Vaas
50 Sekunden Lesedauer

Zehn Prozent der Belegschaft der Kliniken Ostalb ist weder geimpft, noch genesen. Bleibt es dabei, werden diese Personen bis zum 15. März ans Gesundheitsamt gemeldet, das dann für jeden einzelnen Fall entscheidet, wie es weiter geht. Helfen soll dabei ein 24-​seitiges Dokument, das das Bundesgesundheitsministerium am Montag veröffentlicht hat. Darin geht es um Fragen rund um die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht, wer betroffen ist, wie die Immunisierung nachgewiesen werden muss und eben um die Konsequenzen, die ergriffen werden, wenn kein solcher Nachweis vorgelegt wird. „Bevor ein Betretungs– beziehungsweise Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird, werden die betroffene Person und auch die betroffene Einrichtung vom Gesundheitsamt angehört“, schreibt Susanne Dietterle, Sprecherin der Landkreisverwaltung auf Nachfrage der Rems-​Zeitung. Dann wird abgewogen.

Was das für die Kliniken Ostalb bedeutet, steht am Mittwoch in der Rems-​Zeitung. Alle Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen finden Sie unter Impfprävention im Bereich einrichtungsbezogener Tätigkeiten. Mehr dazu lesen Sie auch unter Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

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