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Maskenpflicht: Auch nach Lockerungen möglich

Am 19. März sollen die Corona-​Beschränkungen weitestgehend fallen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet, will die Ampelkoaltition aber die Maskenpflicht für viele Orte weiterhin möglich machen.

Dienstag, 15. März 2022
Sarah Fleischer
28 Sekunden Lesedauer

Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass nur nach dem 19. März nur noch in Kliniken, Pflegeheimen und dem öffentlichen Personenverkehr eine Maskenpflicht verhängt werden kann. Nun korrigierte die Ampelkoalition diese Entscheidung, besonders aufgrund der steigenden Corona-​Fallzahlen. Demnach soll auch in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge– oder Rehabilitationseinrichtungen eine Maskenpflicht künftig weiter bestehen können. Ausgenommen sind Zahnarzt-​, Hebammen– oder Physiotherapeutenpraxen. Baden-​Württemberg und einige weitere Länder wie Bayern verlängern zudem die Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen bis zum 2. April, wie der SWR meldet.

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