Grundsteuer: Es kann deutlich teurer werden
In Städten und Gemeinden im Ostalbkreis wird die Grundsteuer für bebaute oder baureife Flächen ab 2025 nach einem neuen Schema berechnet. Eigentümer von Grundstücke müssen bis Ende Oktober 2022 dazu eine Steuererklärung abgeben. Aber wie?
Mittwoch, 13. April 2022
Gerold Bauer
27 Sekunden Lesedauer
Warum hat der Gesetzgeber diese Grundsteuer-Reform überhaupt gemacht? Welche Informationen müssen die Eigentümer von Grundstücken den Finanzämtern bis zum 31. Oktober auf den Tisch legen und auf welche Weise wird diese Steuererklärung dann übermittelt? Was kommt da in finanzieller Hinsicht konkret auf Grundstücksbesitzer im Ländle zu?
Antworten auf diese Fragen gibt es am 13. April in der Rems-Zeitung — mit einem Rechenbeispiel, das für viele klassische Einfamilienhäuser im Gmünder Raum repräsentativ ist!
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